Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 27 Behördliche Überprüfungen

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zur Nov LGBl 2017/50 der NÖ BO 2014

Zu § 27 Abs. 1

Eine Überprüfung soll auch dann zulässig sein, um zu klären, ob das Bezugsniveau – das, sofern es verordnet ist, nach § 12a verpflichtend herzustellen ist, – richtig hergestellt wurde.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB 8200-0

Zu § 27 NÖ BauO 1996:

Die Regelung der behördlichen Überprüfungen soll um die Überwachung der Ausführung von Rauch- und anderen Fängen (künftig Schornsteine) durch einen Rauchfangkehrer gekürzt werden; diese soll künftig – wie die Überwachung der Ausführung anderer wichtiger Bauteile – in den Aufgabenbereich des Bauführers fallen.

AB 8200-0

Zu § 27 Abs. 1, 4 und 6. Beispiel NÖ BauO 1996:

Hier erfolgt im ersten Fall eine Anpassung an die EU-Bauproduktenrichtlinie und im zweiten Fall eine Verdeutlichung des Prüfungsumfanges.

Anmerkungen

0) IdF der Nov LGBl 2017/50.

§ 27 NÖ BO 2014 entspricht weitestgehend § 27 NÖ BauO 1996 idF LGBl 8200-0. In Abs 1 wurde der Aufzählungspunkt „die Prüfung der Tauglichkeit von Bauprodukten“ vor dem Aufzählungspunkt „Belastungsproben und“ gestrichen; in Abs 2 wurde die Wendung „die Verfasser der Bestätigungen nach § 18 Abs. 3,“ neu aufgenommen.

Mit der ...

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