BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 24 Verordnungsermächtigung – Umgebungslärm
MB zu 8500-2
§ 24 (neu):
enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der in den Anhängen I bis VI der UL-Richtlinie festgelegten Kriterien für die strategischen Lärmkarten und Aktionspläne. Die Verordnungsermächtigung entspricht im Wesentlichen jener des § 11 Bundes-LärmG, auf dessen Grundlage die Bundesumgebungslärmschutz-Verordnung (Bundes-LärmV) erlassen worden ist.
Anmerkung
0) Eingefügt mit LGBl 8500-2 2. Nov. S MB 8500-2.