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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 2 Zuständigkeit

MB zu 8500-0

Zu § 2 (bisher § 32 und § 6):

Der zweigliedrige Instanzenzug für Gemeindestraßen wurde aus Rechtsschutzgründen normiert; überdies schien die bisherige Differenzierung zwischen Landes- und Gemeindestraßen rechtlich und sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Zuständigkeit der Landesregierung für die Entscheidung über Vorstellungen ergibt sich aus § 86 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973.

MB zu 8500-2

Es soll dadurch klar gestellt werden, dass die in § 2 genannten Behörden nicht nur für bestehende Gemeinde- bzw. Landesstraßen, sondern bereits für Straßenbauvorhaben der Gemeinde bzw. des Landes zuständig sind. Diese Änderung ist aufgrund der nunmehrigen Systemänderung des NÖ Straßengesetzes 1999 erforderlich (siehe dazu auch Z. 19 [MB 8500-2 zu]. – § 4 Z. 3)

MB zu 8500-3

Bedingt durch die Abschaffung des administrativen Instanzenzuges (mit Ausnahme des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, ist gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden anstelle einer Berufung an die NÖ Landesregierung als Behörde II. Instanz nunmehr Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu erheben. Die derzeit vorgese...

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