Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 37 Zweck

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

MB LGBl 2016/63

Der Hauptzweck des Umlegungsverfahrens besteht darin, dass eine sinnvolle Siedlungserweiterung nicht mehr am Widerstand einzelner Grundeigentümer scheitern muss, weil sich diese an einem gemeinsamen Siedlungskonzept bzw. der Schaffung bebaubarer Bauplätze nicht beteiligen. Diese Maßnahme dient somit auch dem hochrangigen Ziel der Mobilisierung bisher nicht genützter Baulandflächen.

Anmerkungen

0) IdF der 1. Nov zum NÖ ROG 2014, LGBl 2016/63.

1) Der MB nennt als Zweck des Umlegungsverfahrens zusätzlich die sinnvolle Siedlungserweiterung und die Baulandmobilisierung. Ist eine Grundstücksteilung zur Schaffung zweckmäßig geformter Baulandgrundstücke als Freigabevoraussetzung im Flächenwidmungsplan normiert (§ 16 Abs 4), darf der Gemeinderat eine Aufschließungszone so lange nicht aufheben, als sich die betroffenen Eigentümer nicht geeinigt und eine Grundstücksteilung (Parzellierung) erwirkt haben. Ein auf Anregung der Gemeinde eingeleitetes Umlegungsverfahren kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen.

Ein Umlegungsverfahren, das eine bescheidförmige Entscheidung der LReg vorsieht, gibt es außerdem noch in den Ländern Stmk (§§ 4858 ROG), Tir (§§ 7797 ROG), Vlbg (§§ 41 ...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.