BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 25 Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2015/3
Zu Abs 4
Diese Bestimmung legt fest, dass in jedem Änderungsverfahren drei wichtige Themenbereiche aufzuarbeiten und darzustellen sind, soweit dies nicht in einem verordneten Entwicklungskonzept enthalten und noch aktuell ist. Dies deshalb, da diese wichtigen Parameter in jeder Gemeinde auf dem aktuellen Stand zu halten sind und im Regelfall in Änderungsverfahren als wichtige Grundlagen vorhanden sein müssen.
Die Verfahrenserleichterung des Entfalls der Strategischen Umweltprüfung kommt den Gemeinden zugute, die für die Gemeinde oder den von der Änderung betroffenen Teil der Gemeinde ein Entwicklungskonzept verordnet haben, in dem die geplante Änderung bereits vorgesehen und in ihren Auswirkungen untersucht wurde. In diesem Fall kann die Umweltprüfung entfallen, weil bereits im Rahmen der Erlassung des Entwicklungskonzepts jedenfalls eine strategische Umweltprüfung stattgefunden haben muss.
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 1 Z 7
Fehlentwicklungen bzw. Entwicklungsdefizite können unter anderem aus der Verpflichtung der Gemeinde nach § 24 Abs. 18 zur permanenten Beobachtung der Auswirkungen von örtlichen Ra...