BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 17 Befristetes Bauland, Vertragsraumordnung
Materialien zum NÖ ROG 1976
MB 8000-23
Zu Abs 2
Die Kombination von Flächenwidmung mit privatrechtlichen Verträgen wird allgemein als Vertragsraumordnung bezeichnet und ist ein wirksames Instrument, um die beabsichtigte Nutzung der einzelnen Grundstücke, wie sie in der Flächenwidmung zum Ausdruck kommt, auch tatsächlich einer Realisierung zuführen zu können. Die Vertragsraumordnung war schon bisher im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 enthalten, dabei allerdings nur auf die Verfügbarkeit und den zeitlichen Aspekt (Verkaufsbereitschaft bzw. Vornahme der Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist) beschränkt gewesen. Die Erfahrungen der Gemeinden haben gezeigt, dass dieser Aspekt zwar unentbehrlich, in vielen Fällen aber nicht ausreichend war und die Vertragsraumordnung auch auf funktionale Aspekte ausgeweitet werden sollte, insbesondere auf Maßnahmen (Infrastrukturausbauten bis zur Sicherung kommunaler Einrichtungen, Verbesserungen des Lärmschutzes, etc), welche eine Bebauung überhaupt erst ermöglichen. Aufgrund der Knappheit öffentlicher Mittel ist es für viele Gemeinden schwierig, solche Maßnahmen allein zu finanzieren. Die Methode, solche Probl...