BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 14 Flächenwidmungsplan
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2015/3
Zum Entfall des bisherigen Abs 2 Z 4
Die Festlegung von Wohndichteklassen im Flächenwidmungsplan als Richtwert bei der Erstellung eines Bebauungsplanes hat in der Praxis zu zahlreichen Missverständnissen im Bauverfahren geführt und wurde oft mit der Bebauungsdichte verwechselt. Ein Bauwerber ist an diese Festlegung nicht gebunden und es kann diese eine verbindliche Wirkung erst durch Beachtung bei der Erstellung des Bebauungsplans durch Festlegung einer Bebauungsdichte erreicht werden. Die Bestimmung der Siedlungsstruktur durch diese Wohndichteklassen kann daher ersatzlos entfallen.
Zu Abs 2 Z 15
Diese Bestimmung dient der Präzisierung der Vorgaben für die Festlegung einer geplanten Zentrumszone, welche durch Aufnahme in das Entwicklungskonzept verbindlich zu machen sind. Bei der prozentuellen Zuordnung der künftigen Flächennutzungen ist als Bezugsgröße von der Fläche der Zentrumszone auszugehen.
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 2 Z 6
Bei der Widmung von Bauland ohne vorhandene Trinkwasserleitung ist zumindest der Nachweis zu erbringen, dass eine Eigenversorgung mit quantitativ und qualitativ ausreichendem Trinkwasser durch Hausbru...