Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 11 Bauplatz

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zur NÖ BO 2014

Erl zu § 11

§ 11 (Bauplatz)

Der letzte Satz des Abs. 1 verstärkt nochmals die untrennbare die Verknüpfung der Bauplatzeigenschaft mit der Baulandwidmung.

Abs. 1 Z. 4: Einerseits soll – der schon ursprünglichen Intention des Gesetzgebers entsprechend – die bereits langjährige Baulandwidmung zum Ausdruck gebracht werden, andererseits sollen lediglich angezeigte oder anzeigefreie Gebäude – welche bei der Neuerrichtung keiner Bauplatzerklärung bedürften – keine Bauplatzeigenschaft ex lege bewirken.

Abs. 1 Z. 5: Der Katalog der ex lege als Bauplatz geltenden Grundstücke wird um jenen – nicht im Einflussbereich eines Grundeigentümers liegenden – Fall ergänzt, als auch dann, wenn ein Bauplatz nicht aufgrund der Initiative des Grundeigentümers (also aufgrund einer Teilung iSd § 10) in der Form verändert oder geteilt wird, sondern die Anlage einer Straße nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz ursächlich ist, die dadurch neu entstehenden Grundstücke (mit jeweils eigenen Grundstücksnummern) als Bauplätze anzusehen sein sollen.

Abs. 2: Das Einfügen der Landesstraße ist notwendig als Klarstellung, da es sich bei einer in einem – von einer Gemeinde verordneten ...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.