Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 8 Verfahren für Kostenersatzleistungen und Entschädigungen

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zur NÖ BO 2014

Erl zu § 8

Die noch in der NÖ Bauordnung 1996 vorgesehene sukzessive Kompetenz von der Baubehörde 1. Instanz an das örtlich zuständige Landesgericht entspricht nicht mehr der Verfassungsrechtslage, sodass in derartigen Fällen – sofern keine gütliche Einigung zustande kommt – sofort der ordentliche Rechtsweg beschritten werden kann.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB zu LGBl 8200-0

Zu § 8 NÖ BauO 1996:

[nicht mehr aktuell]

MB zu LGBl 8200-17

Durch das Außerstreit-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 112/2003, ist die Zuständigkeit zur Entscheidung über Streitigkeiten betreffend die Höhe der Entschädigung bei Enteignungen, speziell im Eisenbahn-EnteignungsentschädigungsgesetzEisbEG, BGBl. Nr. 71/1954 in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2003, und generell in allen Bundesgesetzen, von den Bezirksgerichten auf die Landesgerichte für zivile Rechtssachen verlagert worden. Das Bundesministerium für Justiz hat mit Schreiben vom September 2005, Zl. BMJB49.000/0002-I 2/2005, die Länder auf das Bedürfnis nach einer einheitlichen Zuständigkeitsbestimmung aufmerksam gemacht. In diesem Sinne soll in Hinkunft das Landesgericht, das aufgrund der Lage des betroffenen Grundstücks...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.