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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 37 Unterirdische Lagerung

Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)

Erl zu § 32 bis 42

Siehe oben Erl zum VI. Teil.

Anmerkungen

0) IdF LGBl 2015/4.

§ 37 NÖ BTV 2014 entspricht im Wesentlichen § 204 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7); in Abs 1 wurde im letzten Aufzählungspunkt statt „isoliert“ das Wort „geschützt“ aufgenommen.

1) Aus Abs 2 bis 4 geht hervor, dass in § 37 NÖ BTV 2014 die Öllagerung in eingegrabenen Behältern geregelt wird; die Öllagerung in Kellerräumen regelt § 36 NÖ BTV 2014.

2) Die doppelwandige Ausführung der einzugrabenden Öllagerbehälter und Ölleitungen sowie ihre Ausstattung mit selbsttätigen Leckanzeigegeräten werden im Interesse des Schutzes des Bodens und des Grundwassers vor einer nachhaltigen Verunreinigung im Falle des Undichtwerdens einer Behälterwand oder eines Leitungsrohres vorgeschrieben.

3) S Anm 1 zu § 36 NÖ BTV 2014.

4) Das teilweise Eingraben eines Öllagertanks, die Unterbringung des anderen Teiles in einem Vorkopfraum und die einwandige Ausführung der im Letzteren untergebrachten Ölleitungen sind nicht mehr zulässig. In der Nähe einer Wand eines Vorkopfraumes sind nämlich mehrmals Schweißnähte von Öllagerbehältern aufgerissen.

5) Das ist in Gebieten mit hohem Grundwasserstand und in (Hochwasser-)Überflutungsge...

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