BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 24 Altanlagen
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 24
Mangels einer entsprechenden Bestimmung in der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G, muss, da ein Regelungsbedarf auch für Altanlagen gegeben ist, diesem eigens Rechnung getragen werden. Diese Bestimmung bezieht alte Blockheizkraftwerke nicht mit ein, da deren Anzahl so gering ist, dass eine eigene Regelung für diese nicht zielführend ist.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/4.
Eine ähnliche Übergangsbestimmung für Altanlagen enthielt auch § 187 NÖ BTV 1997.
1) Die Vereinbarung gem Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken enthält keine Übergangsbestimmung für Altanlagen, weshalb eine entsprechende Regelung geschaffen werden musste. S Erl zu § 24 NÖ BTV 2014.