BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 18 Emissionsgrenzwerte
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 18
Diese Bestimmung setzt Artikel 4 der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G um und umfasst auch die Emissionsgrenzwerte für die Aufstellung und den Einbau von Heizungsanlagen.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/4.
1) § 18 NÖ BTV 2014 setzt Art 4 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken um. S Erl zu § 18 NÖ BTV 2014.