BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 13 Sonderbestimmungen für Garagen
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 13
Die Bestimmungen werden von der NÖ Bautechnikverordnung 1997 übernommen.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/4.
Abs 1 entspricht § 169 Abs 2 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7). Abs 2 entspricht im Wesentlichen § 169 Abs 3 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7); anstelle von bislang „höchstens“ heißt es nunmehr „nicht mehr als“.