BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 4 Anwendungsbereich
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 4
Abweichend und ergänzend zu den Bestimmungen in den OIB-Richtlinien sind im 3. Teil der Bautechnikverordnung für sieben taxativ aufgezählte Arten von Bauwerken zusätzliche Bestimmungen festgelegt.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/4.
1) Es handelt sich um eine taxative Aufzählung der Arten von Bauwerken, für die in den § 4 bis 13 NÖ BTV 2014 zusätzliche Bestimmungen festgelegt werden. S Erl zu § 4 NÖ BTV 2014.