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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2020

28. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4135-5

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Personalverrechnung: eine Einführung 2020 (28. Auflage)

S. 385

21.1. Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, als die zu Grunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährung.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufbewahrungsfristen im Abgabenrecht
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsrecht
SV
LSt, DB zum FLAF, DZ
KommSt, Wr. DG-A
3 – 7 Jahre
5 – 7 Jahre
5 – 7 Jahre561
max. 3 Jahre
für das Dienstzeugnis 30 Jahre
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für alle in diese Bereiche fallenden Aufzeichnungen und Unterlagen.

21.2. Meldepflichten

Der Dienstgeber hat nachstehende überblicksmäßig dargestellte Meldepflichten zu beachten. Zu den inhaltlichen Ausgestaltungen dieser Meldungen wird auf die jeweiligen Kapitel im Rahmen dieses Buches verwiesen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 386Pflichten
Fristen
gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse
Anforderung Versicherungsnummer
spätestens zeitgleich mit der Erstattung einer Anmeldung (→ 5.2.)
Anmeldung
vor Arbeitsantritt (→ 5.2.)
Abmeldung
binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung (→ 17.4.2.)
Änderungsmeldung
(sofern nicht von der mBGM umf...

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