Personalverrechnung: eine Einführung 2020
28. Aufl. 2020
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S. 35719. Außerbetriebliche Abrechnung
19.1. Allgemeines
Die außerbetriebliche Abrechnung umfasst die Verrechnung
der durch den Dienstgeber von den Dienstnehmern einbehaltenen Abzüge und
der vom Dienstgeber zu tragenden Abgaben
mit den entsprechend dafür vorgesehenen Stellen.
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Außerbetriebliche Stellen sind: | Abgerechnet wird: | |
Österreichische Gesundheitskasse | Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung | |
+ | Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung | |
+ | ev. Service-Entgelt | |
+ | ev. Dienstgeberabgabe | |
+ | ev. BV-Beitrag |
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Finanzamt | Lohnsteuer | |
+ | Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds | |
+ | ev. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | |
Stadt(Gemeinde)kasse | Kommunalsteuer | |
+ | nur für das Bundesland Wien die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien |
19.2. Abrechnung mit der Österreichischen Gesundheitskasse
Der Dienstgeber ist verpflichtet, die/den
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Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung | |
+ | Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung |
+ | Service-Entgelt |
+ | ev. Dienstgeberabgabe |
+ | ev. BV-Beitrag |
= | Gesamtbeitrag |
Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung |
auf seine Kosten und Gefahr an die Österreichische Gesundheitskasse (→ 5.2.) abzuführen.
S. 358Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Auflösungsabgabe ist mit entfallen.
Der Dienstgeber schuldet sowohl den Di...