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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2020

28. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4135-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2020 (28. Auflage)

S. 264

16.1. Allgemeines

Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des


Tabelle in neuem Fenster öffnen
EStG sind es die
ASVG sind es die
  • beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer   und
  • vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer376377378.
  • fallweise beschäftigten Personen376377378,
  • geringfügig beschäftigten
    Dienstnehmer376377378 und
    freien Dienstnehmer378 und
  • voll versicherten freien Dienstnehmer378.

Darüber hinaus finden in diesem Teil

  • die Aushilfskräfte (→ 16.7.),

  • die Ferialpraktikanten (→ 16.8.),

  • die Behinderten (→ 16.10.),

  • die älteren Personen (→ 16.11.) und

  • die Personen mit geringem Entgelt (→ 16.12.)

abgabenrechtliche Behandlung.

16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in


Tabelle in neuem Fenster öffnen
unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerinländer)
und in
beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerausländer).
Für diese Arbeitnehmer sind die Bezüge normal zu versteuern.
Für diese Arbeitnehmer ist der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen.

S. 265Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid (→ 20.1.) ausgestellt.

Die abgabenrechtliche Behandlung der...

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