TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2020

28. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4135-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2020 (28. Auflage)

S. 1079. Sachbezüge

9.1. Allgemeines

Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen.

Sachbezüge können in den verschiedensten Formen gewährt werden, z. B. als

  • freie Wohnung,

  • Verpflegung,

  • Bekleidung,

  • Privatnutzung des Firmen-Kfz,

  • Benützung von Betriebssportplätzen.

9.2. Abgabenrechtliche Bestimmungen

Der Wert der Sachbezüge ist den Beitrags- bzw. Bemessungsgrundlagen aller Abgaben zuzurechnen. Als Wert ist der Geldbetrag anzusetzen, den der Dienstnehmer aufwenden müsste, um sich die Leistung am Abgabeort zu beschaffen. Geldwerte Vorteile sind mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeorts anzusetzen.

Kostenbeiträge des Dienstnehmers kürzen den Sachbezugswert.

Laufend gewährte Sachbezüge gelten als Teil der laufenden Bezüge, jährlich gewährte Sachbezüge (z. B. einmal im Jahr gewährtes Brennholz) gelten als Teil der Sonderzahlungen.

9.2.1. Sozialversicherung

Für die Bewertung der Sachbezüge gilt grundsätzlich die Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer.

Werden Geld- und Sachbezüge gewährt, darf der eigentliche Dienstnehmeranteil (das ist der Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherungsbeitrag) der laufenden Bezüge und der Sonderzahlungen 20 % der Geldbezüge nicht übersteigen. Den Unterschiedsbetrag hat der Dienstgeber zu tragen. Die

Personalverrechnung: eine Einführung 2020

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.