Personalverrechnung: eine Einführung 2020
28. Aufl. 2020
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S. 86
8.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Zulagen und Zuschläge (ev. auch Prämien) werden
für bestimmte Arbeiten und/oder
für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden,
bezahlt. Zusammen mit dem Grundbezug können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. In der Regel ist aus der näheren Bezeichnung (z. B. Schmutzzulage) ersichtlich, was mit diesem Bezugsbestandteil abgegolten wird.
Die Bezahlung der Zulagen und Zuschläge erfolgt auf Grund von
Gesetzen,
Kollektivverträgen,
Betriebsvereinbarungen,
innerbetrieblichen Vereinbarungen oder
freiwillig.
Beispiele für Zulagen und Zuschläge:
Leistungs-, Vorarbeiter-, Schicht-, Kühlhaus-, Hitze-, Erschwernis-, Gefahren- und Höhenzulage; Zuschläge für Schichtarbeit, Überstundenarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit u. a. m.
Berechnung der Zulagen und Zuschläge:
Üblicherweise werden Zulagen und Zuschläge entweder in Form
eines Betrags oder
eines Prozentsatzes vom Stundenlohn
festgelegt. Nur die Mehrarbeitsstunden, die Überstunden- und die Feiertagsentlohnung und die diesbezüglichen Zuschläge bedürfen einer näheren Erläuterung.
8.1.1. Mehrarbeit und Mehrarbeitsstundenentlohnung
Überblicksmäßige Darstellung:
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