Investmentfonds in Fallbeispielen
2. Aufl. 2011
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S. 4635. Schlussbemerkung: Kritik an der derzeitigen praktischen Handhabung von Investmentfonds
5001
Neben grundsätzlichen Überlegungen, die unternehmensrechtliche und steuerliche Handhabung von InvF auf gesetzlicher Ebene zu vereinfachen, ist Folgendes anzumerken: Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die Handhabung von Investmentfonds in der Praxis zwar eine komplizierte Angelegenheit darstellt, dass aber schon auf Grund der bestehenden Rechtslage einige, bislang nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten bestehen, die erforderlichen Daten einfacher für den Praktiker aufzubereiten! Die richtige Verarbeitung von InvF ist mit der Zusammensetzung eines 1.000-teiligen Puzzles zu vergleichen, bei dem der Hersteller des Puzzles vergessen hat, 100 wichtige Puzzleteile mitzuliefern.
5001a
Die umfangreiche Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen durch das BudgBG 2011 sollte genutzt werden, Vereinfachungspotential zu heben.
5002
Die Steuerdaten werden für inländische und ausländische InvF in unterschiedlicher Form bzw auch auf verschiedenen Internetportalen veröffentlicht (VÖIG, BMF und ÖKB). Bei blütenweißen ausländischen InvF muss der Praktiker sogar zwei Homepages (BMF und ÖKB) besuchen. Auf der Homepage d...