SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022
1. Aufl. 2023
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S. 8Hinweise für die Benützung
Allgemeines
Soweit in den Beispielen ein Unternehmer genannt ist, versteuert er seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung). Wenn den Angaben nichts Gegenteiliges zu entnehmen ist, gelten die Umsätze als im Kalenderjahr 2022 ausgeführt und eventuell damit verbundene Rechnungen als im Kalenderjahr 2022 ausgestellt.
Die Kleinunternehmerbefreiung (gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994) ist in die Beurteilung nicht mit einzubeziehen, außer es wird konkret auf diese Bestimmung Bezug genommen.
Grundsätzlich gesetzlich verlangte Beleg- und buchmäßige Nachweise, welche Voraussetzungen für die Anwendung einer Begünstigungsvorschrift darstellen, sind – soweit nichts Besonderes angeführt wird – als erbracht/vorhanden anzusehen.
Liegen nicht ausdrücklich andere Angaben vor, sind sämtliche Beträge Nettobeträge, enthalten also keine Umsatzsteuer.
Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gelten grundsätzlich als erfüllt und sind in Abzug zu bringen.
Soweit in den Beispielangaben nichts Anderweitiges angegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Unternehmer ihr Unternehmen in Österreich betreiben.
Sollten ausländische Unternehmer angeführt werden, sind diese in Österreich we...