Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2012
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S. 80Abschnitt IV Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse aus Sicht des Unternehmers
1. Allgemeines
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (in der Folge kurz BUAK) geht auf die im Jahr 1946 gegründete Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft zurück, die auf Grundlage des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes, BGBl. Nr. 81/1946, errichtet wurde. In diesem Gesetz wurde bestimmt, dass Arbeitern in Bau- und Baunebengewerben nach Beschäftigungszeiten von jeweils 43 Arbeitswochen ein ununterbrochener Urlaub von einer Woche gebührt. Damit wurde erstmals sichergestellt, dass Arbeitern auch dann Urlaub zusteht, wenn das Dienstverhältnis (z.B. im Winter) beendet oder vom Arbeiter gewechselt wird.
In der Folge wurden die gesetzlich übertragenen Aufgaben der BUAK sukzessive erweitert; neben der Urlaubsregelung obliegt ihr heute auch die Verwaltung der Bereiche Abfertigung, Winterfeiertage und Schlechtwetter.
Sitz der BUAK ist Wien, ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Auf regionaler Ebene bestehen Service- bzw. Landesstellen.
Die BUAK wird gemeinsam von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmern verwaltet, die von den zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen in die Verwa...