SWK-Spezial Körperschaftsteuer 2014/15
1. Aufl. 2014
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8. Tarif
Der lineare Steuersatz beträgt 25% der Bemessungsgrundlage (= Einkommen). Auch für Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften beträgt der Steuersatz 25%.
Die Zwischensteuer von Privatstiftungen für Kapitalerträge und Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen beträgt seit dem BudBG 2011 ebenfalls 25% (an Stelle von 12,5%) und stellt insofern keinen „besonderen Steuersatz“ mehr dar (§ 22 Abs 2).
Eine Zusatzsteuer (zur Nichtabzugsfähigkeit) von weiteren 25% fällt an, wenn der Empfänger von abgesetzten Beträgen nicht genau bezeichnet wird.