SWK-Spezial Körperschaftsteuer 2014/15
1. Aufl. 2014
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5. Privatstiftungen
5.1. Was sind Privatstiftungen?
Stiftungen können in Österreich auf unterschiedlicher – sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher – Rechtsgrundlage beruhen, im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Stiftungen aber solche nach dem Privatstiftungsgesetz (daher: „Privatstiftungen“; daneben gibt es zB auch Stiftungen nach dem Sparkassengesetz, Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz oder nach dem Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk). Privatstiftungen sind eigentümer- und mitgliederlose Rechtsträger, denen vom Stifter Vermögen gewidmet wird, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung einem vom Stifter bestimmten, gesetzlich erlaubten Zweck zu dienen. In der Praxis eignen sich Privatstiftungen vor allem für die Übertragung größerer Vermögensmassen und werden dazu auch hauptsächlich verwendet.
Das Wesen einer Privatstiftung liegt darin, dass der Stifter eine einseitige Erklärung abgibt, worin er sich verpflichtet, ein bestimmtes Vermögen dauernd aus seinem Vermögen auszuscheiden und für einen bestimmten Zweck rechtlich zu verselbständigen. Die Stiftung wird Eigentümerin des gestifteten Vermögens, ist aber selbst eigentümerlos. Sie hat keine Gesellschafte...