SWK-Spezial Körperschaftsteuer 2014/15
1. Aufl. 2014
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S. 111. Allgemeines
1.1. Einführung in die Körperschaftsteuer
Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer, Körperschaften (insbesondere juristische Personen) der Körperschaftsteuer. Einkommensteuer wie Körperschaftsteuer sind Personensteuern; die Körperschaftsteuer erfasst das Einkommen der Körperschaften. Der Besteuerungsgegenstand der Körperschaftsteuer entspricht der Einkommensteuer. Im Unterschied zur Einkommensteuer mit ihrem progressiven Tarif (bis zu 50%) ist der Körperschaftsteuersatz linear und beträgt 25%.
Da Körperschaften als solche selbständige Steuersubjekte sind, spricht man von einem Dualismus der Unternehmensbesteuerung. Darunter versteht man die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Körperschaften/Kapitalgesellschaften auf der einen und von Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf der anderen Seite. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften lässt sich folgendermaßen charakterisieren:
Kapitalgesellschaften werden getrennt von den Gesellschaftern besteuert, Gesellschaft und Gesellschafter sind voneinander getrennt zu erfassende Steuersubjekte (Trennungsprinzip).
Personengesellschaften werden hingegen...