Körperschaftsteuer 2010
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1827. Tarif
Der lineare Steuersatz ab 2005 beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage (= Einkommen). Der neue Körperschaftsteuersatz von 25% galt erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2005. Bis 2004 betrug der Steuersatz 34%.
Um ungerechtfertigte Steuersatzvorteile bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2004/2005 auszuschließen, galt bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr2004/2005 Folgendes:
Der Gewinn war pauschal nach der Anzahl der Kalendermonate auf 34% (Kalendermonate im Jahr 2004) und 25% (Kalendermonate im Jahr 2005) aufzuteilen (angefangene Kalendermonate galten als volle Kalendermonate).
Der Unternehmer konnte aber auch mit einem Zwischenabschluss zum den Gewinn genau ermitteln und aufteilen (die genaue Gewinnaufteilung auf 2004 und 2005 war für ihn insbesondere dann von Vorteil, wenn der den Monaten 2005 zuzurechnende Gewinn verhältnismäßig höher war).
Im Gegenzug zur Absenkung des allgemeinen Körperschaftsteuersatzes wurden Körperschaften ab 2005 von der Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG ausgeschlossen, weiters entfiel die so genannte „fiktive Eigenkapitalzuwachsverzinsung“ (§ 11 EStG) ab 2005 auch für Körperschaften (entfiel bereits 2004 für natürliche...