Körperschaftsteuer 2009
1. Aufl. 2009
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S. 1596. Einkommenszurechnung
6.1. Worum geht es bei der Gruppenbesteuerung?
Die Körperschaftsteuer ist wie die Einkommensteuer vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt; danach unterliegt jede juristische wie auch jede natürliche Person mit dem erzielten Einkommen für sich selbst der Besteuerung. Das KStG kennt davon aber mit der Gruppenbesteuerung eine wichtige Ausnahme. Im Fall einer qualifizierten finanziellen Verflechtung von Körperschaften besteht mit der Gruppenbesteuerung die Möglichkeit, die Einkommen von verschiedenen Körperschaften zusammenzurechnen. Vereinfacht gesagt, geht es bei der Gruppenbesteuerung um den Ausgleich von Gewinnen und Verlusten von finanziell verbundenen Körperschaften. Durch einen solchen Ausgleich kann die Steuerbelastung insgesamt verringert werden.
Die neue Gruppenbesteuerung wurde mit der Steuerreform 2005 mit Wirkung ab 2005 eingeführt und ersetzte die nicht mehr zeitgemäße Organschaft, die neben einer finanziellen Verflechtung auch eine wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in die Organträgergesellschaft vorausgesetzt hatte. Die Bildung einer Unternehmensgruppe setzt hingegen lediglich eine ausreichende finanzielle V...