Körperschaftsteuer 2009
1. Aufl. 2009
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S. 101. Allgemeines
1.1. Einführung in die Körperschaftsteuer
Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer, Körperschaften (insbesondere juristische Personen) der Körperschaftsteuer. Einkommensteuer wie Körperschaftsteuer sind Personensteuern; die Körperschaftsteuer erfasst das Einkommen der Körperschaften. Der Besteuerungsgegenstand der Körperschaftsteuer entspricht der Einkommensteuer. Im Unterschied zur Einkommensteuer mit ihrem progressiven Tarif ist der Körperschaftsteuersatz linear und beträgt seit 2005 25%.
Da Körperschaften als solche selbständige Steuersubjekte sind, spricht man von einem Dualismus der Unternehmensbesteuerung. Darunter versteht man die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Körperschaften/Kapitalgesellschaften auf der einen und von Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf der anderen Seite. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften lässt sich folgendermaßen charakterisieren:
Kapitalgesellschaften werden getrennt von den Gesellschaftern besteuert, Gesellschaft und Gesellschafter sind getrennt zu erfassende Steuersubjekte (Trennungsprinzip).
Personengesellschaften werden hingegen steuerlich nic...