SWK-Spezial Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr neu
1. Aufl. 2015
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S. 404. Umgründungen
4.1. Betriebsgrundstücke im Sonderbetriebsvermögen einer GmbH & Co KG – die Optimierung von Einkommen- und Körperschaftsteuer
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Ausgangslage:
Ein Hotelunternehmer erzielt hohe Gewinne, die zum größten Teil im Betrieb reinvestiert werden. Eine Einbringung in eine GmbH wird überlegt, um die Steuerlast von 50 % Einkommensteuer auf 25 % Körperschaftsteuer zu senken. Das Betriebsgrundstück wird seit Generationen in der Familie vererbt.
Die Ertragsbesteuerung von Grundstücken ist durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 mit Wirkung ab neu geregelt worden: Werden Betriebsgrundstücke (Grund und Gebäude) veräußert, löst dies in der Regel 25 % lineare Einkommensteuer mit Splittingeffekt (also ohne Verschärfung der Progression für die anderen Einkünfte) aus. Insofern ist es also interessant, Betriebsgrundstücke im Eigentum natürlicher Personen zu halten: Bei einem Veräußerungsgewinn in Höhe von zB 1 Mio € fallen bei einer Veräußerung durch eine GmbH 25 % KöSt + 25 % KESt = 43,75 % = 437.500 € Steuern im Ausschüttungsfall an. Veräußert dagegen eine natürliche Person, fallen 25 % lineare ESt = 250.000 € Steuern an. Ein Inflationsabschlag für den Gewinn aus der Ver...