SWK-Spezial Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr neu
1. Aufl. 2015
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3. Die Immobilienertragsbesteuerung (§ 4 Abs 3a und §§ 30, 30a bis c EStG)
3.1. Entgeltlich – teilentgeltlich – unentgeltlich
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Ein Mietgebäude im Privatvermögen hat einen gemeinen Wert von 30 Mio €. Die Mietimmobilie ist mit einem hypothekarisch besicherten Kredit von 10 Mio € (noch offene Kreditschuld) belastet. Die Anschaffungskosten für den Grund und Boden betragen 3 Mio € (Anschaffung im Jänner 2000). Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen nach ertragsteuerwirksamer AfA 17 Mio €.
Der dreifache Einheitswert beträgt 900.000 €.
Die Eltern schenken das Mietgebäude ihren Kindern. Diese müssen die offene Hypothekarschuld in Höhe von 10 Mio € übernehmen.
Die Frage:
Liegt eine gemischte Schenkung vor?
Ist die Übernahme der Hypothekarschuld als Teilentgelt zu werten?
Drei unterschiedliche Antworten:
Der Verwaltungsgerichtshof sieht eine unentgeltliche Schenkung. Die offene Hypothekarschuld mindert den gemeinen Wert des Geschenks:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
+ | 30 Mio € gemeiner Wert der Immobilie |
– | 10 Mio € offene Hypothek |
+ | 20 Mio € Wert des Geschenks |
Entscheidend ist, „ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf das Vorliegen oder Fehlen einer Schenkungsabsicht geschlossen werden muss“.
Die Verwaltungspraxis stell...