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SWK-Spezial Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr neu

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3219-3

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr neu (1. Auflage)

2. Beispiele zur Grunderwerbsteuer und zur Eintragungsgebühr

2.1. Gegenleistung und gemeiner Wert

34

Die Gegenleistung nach § 5 GrEStG ist weit gefasst. Auch bei einem fremdüblichen/marktkonformen Kauf kann sie über dem gemeinen Wert liegen. Die Gegenleistung erfasst


Tabelle in neuem Fenster öffnen
den Kaufpreis (Barkaufpreis + übernommene Lasten/Schulden)
+
dem Veräußerer vorbehaltene Nutzungen
+
Leistungen an Dritte
+
Entgelte von Dritten

Beispiel 1

Ein Mietwohngebäude wird um 10 Mio € Kaufpreis veräußert. Der Veräußerer behält sich auf Lebenszeit ein Wohnrecht an einer Wohnung und den Fruchtgenuss an drei Mietwohnungen zurück. Der nach § 16 BewG kapitalisierte Barwert dieser dem Veräußerer vorbehaltenen Nutzungen beträgt 2 Mio €.

Die Gegenleistung nach § 5 GrEStG beträgt 10 Mio € Kaufpreis + 2 Mio € Kapitalwert vorbehaltener Nutzungen = 12 Mio €.

Der gemeine Wert nach § 10 BewGwird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu S. 18berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

Der gemeine Wert nach § 10 BewG wird durch die dem Veräußerer vorbehaltenen Nutzungen (ein persön...

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