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Graf-Schimek

Fachlexikon Sozialversicherung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3039-7

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Fachlexikon Sozialversicherung (1. Auflage)

S. 144D

Darlehen

→ Zinsersparnisse bei zinsverbilligten und unverzinslichen Dienstgeberdarlehen, soweit das Darlehen 7.300 € nicht übersteigt, sind beitragsfreies Entgelt und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht (§ 49 Abs 3 Z 19 ASVG). Übersteigt das Darlehen 7.300 €, ist vom übersteigenden Betrag ein beitragspflichtiger → Sachbezug anzusetzen. Die Berechnung der Zinsersparnis erfolgt anhand eines vom Bundesministerium für Finanzen jährlich festzusetzenden Zinssatzes. Dieser beträgt für 2014 1,5%.

Gem § 201 Abs 2 ASVG kann der Unfallversicherungsträger einem Versehrten unter Bedachtnahme auf dessen wirtschaftliche Verhältnisse unter anderem einen Zuschuss und/oder ein Darlehen zur Adaptierung der von ihm bewohnten oder zu bewohnenden Räumlichkeiten, durch die ihm deren Benutzung erleichtert oder ermöglicht wird, gewähren. Dies ist eine soziale Maßnahme der → Rehabilitation. Die sozialen Maßnahmen der Rehabilitation können, falls erforderlich, nur in Ergänzung zu den medizinischen und den beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation gewährt werden.

Für Behinderte umfassen die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation auch die Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und/oder sonstigen Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortse...

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