Einführung in das Sozialrecht
1. Aufl. 2020
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S. 9411. Familienleistungen
11.1. Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) ist am in Kraft getreten und hat die SV-Leistung Karenzgeld durch die Familienleistung Kinderbetreuungsgeld (KBG) ersetzt.
Die Leistungen nach dem KBGG sowie die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanziert (§ 38 KBGG, § 39j FLAG).
Das KBGG sieht folgende Leistungen vor (§ 1 KBGG):
das pauschale KBG als Konto;
die Beihilfe zum pauschalen KBG;
das KBG als Ersatz des Erwerbseinkommens;
den Partnerschaftsbonus.
11.1.1. Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto
Das pauschale KBG als Konto ersetzt für Geburten ab die bisherigen vier Pauschalmodelle. Die Höhe des KBG ist vom vorangegangenen Einkommen unabhängig.
Anspruch auf KBG hat ein Elternteil für sein Kind (§ 2 KBGG), sofern
für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird,
der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
der beziehende Elternteil im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze von 16.200 € oder die höhere individuelle Zuverdienstgrenze (60 % der Einkünfte im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes) nicht überschreitet,
der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben und
sich beide rechtmäßig in Öste...