Einführung in das Sozialrecht
1. Aufl. 2020
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S. 11. Grundlagen
1.1. Begriff und System
Sozialrecht ist jener Rechtsbereich, der sich mit der Deckung des Risikos der Krankheit, der Mutterschaft, der Arbeitslosigkeit, des Alters, der Invalidität, des Arbeitsunfalls, der Berufskrankheit, des Todes und des unverschuldeten Verlustes der Unterhaltsmittel im Wege der staatlichen Versicherung, Versorgung oder Sozialhilfe befasst (vgl Tomandl, Sozialrecht Rz 5).
Zweck des Sozialrechts ist somit der Schutz des Einzelnen vor existenzbedrohenden Wechselfällen des Lebens (Risiken) durch staatliche Leistungen.
Zur Absicherung gegen die sozialen Risiken gibt es verschiedene Sicherungssysteme:
Sozialversicherung,
Versorgung und
Sozialhilfe.
Die Sozialversicherung (SV) soll den Schutz des Einzelnen bei Eintritt bestimmter Risiken in Form einer Versicherung bewirken (Pfeil, Sozialrecht 13). Die Finanzierung erfolgt großteils durch Pflichtbeiträge der Versicherten und Dienstgeber.
Eine Versorgung ist zum Ausgleich von Sonderopfern (zB Kriegsopferversorgung, Heeresversorgung, Impfschäden, Verbrechensopfer) und als Belohnung für besondere Dienste (zB die auslaufende Altersversorgung der Bundesbeamten) vorgesehen (Drs, Arbeits- und Sozialrecht 6). Der Versorgt...