Praxishandbuch Zweitwohnsitz
2. Aufl. 2023
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S. VVorwort zur 2. Auflage
Wie schon im Vorwort zur ersten Auflage dieses Buches angesprochen, rechneten wir aufgrund der Diskussionen in einzelnen Bundesländern über eine Verschärfung der Zweitwohnsitzbestimmungen damit, bald eine stark überarbeitete zweite Auflage finalisieren zu müssen. Dass diese Überarbeitung dann aber so schnell notwendig wurde, war auch für uns überraschend.
Änderungen der Zweitwohnsitzregelungen gab es seit der ersten Auflage im Jahr 2021 in mehreren Bundesländern. In Kärnten ist seit das K-ROG in Kraft, welches das K-GplG sowie das K-ROG 1969 abgelöst hat. Die Regelungen im K-ROG betreffend Freizeitwohnsitze entsprechen jedoch in weiten Teilen jenen des K-GplG. In Salzburg wurde mit der Novelle LGBl 2022/95 ein neues Grundverkehrsgesetz beschlossen, welches mit in Kraft getreten ist und das Sbg GVG 2001 abgelöst hat. Der Gesetzgeber in der Steiermark hat mit Novelle LGBl 2022/45 in § 2 Abs 1 Z 41 StROG ua den Begriff „Zweitwohnsitz“ definiert und durch die zusätzliche Definition des Begriffes „touristische Beherbergung“ (§ 2 Abs 1 Z 32a StROG) versucht, eine klarere Abgrenzung zu normieren. Auch der Tiroler Landesgesetzgeber war aktiv. Mit der Novelle LGBl 2021/204 wurden im Grundverkehrsgesetz (wieder) Regelun...