Handbuch Unternehmensnachfolge
1. Aufl. 2016
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S. 621I. Fallbeispiel für Übertragung gegen Fruchtgenuss
A. Ausgangslage
Die Gesellschafter B und C, welche Ehegatten sind, betreiben sehr erfolgreich ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Die Beteiligungsverhältnisse sind wie folgt:
Komplementärgesellschaft 5 % an Substanz und Ertrag;
der Unternehmer B mit einer Beteiligung an Substanz und Ertrag von 80 %;
seine Ehefrau, die Unternehmerin C, mit einer Beteiligung von 15 %;
der Ehe entstammen zwei Söhne und zwei Töchter; die Töchter sind bereits verheiratet und anderweitig beschäftigt, so dass kein Interesse am Unternehmen besteht;
beide Söhne hingegen sind im Unternehmen tätig und sollten nach dem Wunsch der Eheleute B und C gleichteilig an der Gesellschaft beteiligt werden;
die bisherige GmbH & Co KG als operatives Unternehmen erzielt nach Abdeckung der Geschäftsführungsgehälter nachhaltige Gewinne von über 500.000 € jährlich; es bestehen weiters hohe Privatguthaben der Gesellschafter B und C im Unternehmen, die an sich entnahmefähig sind, jedoch nach dem Wunsch der Ehegatten B und C letztlich als Risikokapital und Finanzierungsreserve für etwaige künftige kritischere Unternehmenszeiten den Söhnen für unternehmerische Zwecke – ...