Handbuch Unternehmensnachfolge
1. Aufl. 2016
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S. 152I. Allgemeines
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass das Kapitel „Familienrecht“ nur in Teilbereichen im Rahmen der Unternehmensnachfolge von Interesse ist. Trotzdem wurde versucht einen möglichst knappen Gesamtüberblick zu bieten, um den breit gestreuten Bedürfnissen eines Praxishandbuches gerecht zu werden. Die Ausführungen sind daher teilweise als Exkurs zu sehen.
Während das Familienrecht einerseits einen historisch gewachsenen und über viele Jahrzehnte legistisch kaum berührten Rechtsbereich darstellt, so war es andererseits in den letzten fünfzehn Jahren doch mehrfach Gegenstand grundlegender legistischer Änderungen und Reformen. So hat der Gesetzgeber mit dem Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999) eine grundlegende Reform im Bereich des Familienrechts vorgenommen.
Als ein Schwerpunkt des EheRÄG 1999 kann die Zurückdrängung des Verschuldensprinzips (unter stärkerer Betonung des Zerrüttungsprinzips) mit dem damit zusammenhängenden verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruch angeführt werden.
Mit dem EheRÄG 1999 wurden die bis dahin absoluten Scheidungsgründe des § 47 EheG (Ehebruch) und des § 48 EheG (Verweigerung der Fortpflanzung) gänzlich beseitigt und ein einziger Verschuldenstatbestand...