Praxishandbuch Leasing
1. Aufl. 2017
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1. S. 292Einleitung
Mit der Einführung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) 1992 wurde bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen der Wegfall des erhöhten Umsatzsteuersatzes (Luxussteuer) von 32 % kompensiert. Die NoVA basierte bereits beim Inkrafttreten auf normierten Verbrauchswerten von Kraftfahrzeugen mit Steuersätzen bis zu 16 %. Seit Juli 2005 werden mit Zu- bzw Abschlägen die Steuerbeträge in Abhängigkeit vom besonderen Abgasverhalten von Fahrzeugen adaptiert. Mit dem zur (Nicht-)Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer wurde die immer komplexere Ermittlung der NoVA um eine Facette reicher.
Für Leasinggesellschaften war die NoVA aufgrund des Tatbestandes der gewerblichen Vermietung bis relevant. Im Falle von Mietkäufen ist der Grundtatbestand der Lieferung nach § 1 Z 1 NoVAG für Leasinggesellschaften anzuwenden, seit lösen auch Importe von Fahrzeugen aus dem EU-Raum durch Hinzufügen des Tatbestandes des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Z 2 NoVAG) NoVA-Pflicht bei Leasinggesellschaften aus. Importe von Fahrzeugen, die zu keinem ig Erwerb führen, werden der NoVA nach § 1 Z 3 NoVAG mit der Zulassung im Inland unterworfen. Mit wurde die Ermittlun...