Öffentliches Wirtschaftsaufsichtsrecht
1. Aufl. 2022
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S. 393. Energieaufsicht
Das Energierecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet und umfasst sowohl die Regelung des Gas- und Elektrizitätsmarktes als auch die Fernwärme. Hervorzuheben ist, dass Energierecht die verschiedensten Energieträger betrifft (zB Strom, Wind, Sonnenenergie). Die Versorgung mit Energie ist eine „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ und somit bedeutend für die Bevölkerung und die Wirtschaft.
3.1. Aufsicht der Energiewirtschaft (Gas und Strom)
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Energierecht um eine umfangreiche Querschnittsmaterie. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist jedoch insbesondere Gas- und Elektrizitätswirtschaft (Strom) von großer praktischer Bedeutung, da es sich bei diesen Bereichen um jene der Grundversorgung handelt. Die letzten Jahre haben bedeutende Änderungen im Bereich des Gas- und Stromrechts gebracht.
3.1.1. Liberalisierung der Energiewirtschaft
Im Vergleich zu anderen Materien kam es beim Energierecht zu einer späten Liberalisierung – sowohl innerstaatlich als auch unionsweit. Dafür war die Geschwindigkeit der Entwicklung jedoch enorm hoch und in den letzten 20 Jahren ist diese daher rasant vorangeschritten.