Vergleichssummen in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 578. Lohnnebenkosten
Vergleichssummen unterliegen im Bereich des Dienstgeberbeitrags, des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer grundsätzlich der Abgabenpflicht.
Dies gilt auch für das steuerfreie Fünftel und den mit festen Steuersatz zu versteuernden Teil bei Arbeitnehmern, die dem BMSVG unterliegen (7.500,00 €).
Bezugsbestandteile, die aber im Bereich der Lohnnebenkosten abgabenfrei sind (zB Abfertigungen, Reisekosten, altersbedingte Befreiungen), behalten ihre Abgabenfreiheit auch dann, wenn sie im Rahmen einer Vergleichssumme zur Auszahlung gelangen und von der Vergleichssummenbesteuerung ausgeschieden werden.
Verzugszinsen sind entsprechend der steuerlichen Zuteilung entweder lohnnebenkostenfrei oder pflichtig zu beurteilen.