Vergleichssummen in der Personalverrechnung
1. Aufl. 2021
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S. 11. Allgemeines zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen
Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Teil der Arbeitswelt und kommen in der Praxis immer wieder vor. Lassen sich derartige Konflikte nicht einfach lösen, ist es jedenfalls empfehlenswert, dass sich der Arbeitgeber rechtzeitig einen Überblick über die rechtliche Situation verschafft, ohne voreilig unüberlegte Aussagen oder Handlungen zu treffen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten erster und zweiter Instanz durch qualifizierte Personen vertreten lassen. Als qualifizierte Personen gelten ua Rechtsanwälte sowie Funktionäre und Arbeitnehmer von gesetzlichen Interessenvertretungen (zB Wirtschaftskammer bzw Arbeiterkammer) oder freiwillige kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen (zB Gewerkschaft).
Bei der Auswahl eines Rechtsvertreters sollte fundierten Spezialkenntnissen im Arbeits- und Sozialrecht besonderes Augenmerk geschenkt werden, da es sich bei der Lösung von Arbeitsrechtsfragen oder der Klärung von behaupteten Ansprüchen um ein sehr komplexes Themengebiet handelt.
1.1. Verjährung und Verfall
Bei der Durchsetzung von arbeitsr...