Vergebührung von Mietverträgen
1. Aufl. 2023
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S. 4613. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
13.1. Selbstberechnung durch den Bestandgeber
Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw), der im Inland
einen Wohnsitz,
den gewöhnlichen Aufenthalt,
seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält,
die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr selbst zu berechnen.
Die errechnete Bestandvertragsgebühr ist bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich zu entrichten.
Innerhalb derselben Frist hat der Bestandgeber dem Finanzamt Österreich Dienststelle Sonderzuständigkeiten eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes „Geb1“ zu übermitteln. Dies gilt als Gebührenanzeige.
Die Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt am 15. Oktober.
Lösung
Die Selbstberechnung, Anmeldung und Einzahlung müssen bis 15. Dezember beim Finanzamt erfolgen.
13.2. Selbstberechnung durch Parteienvertreter
Der Bestandgeber kann einen der nachstehend angeführten Parteienvertreter bevollmächtigen,...