Vergebührung von Mietverträgen
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 154. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte, die unter das
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz,
Grunderwerbsteuergesetz,
Kapitalverkehrsteuergesetz
Versicherungssteuergesetz oder
fallen, sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.
Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus.
Für die Anwendbarkeit dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den genannten Steuern unterliegt. Nicht erforderlich ist es jedoch, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer tatsächlich vorgeschrieben wird. Auch solche Rechtsgeschäfte sind gebührenfrei, die nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber auf Grund einer Befreiungsbestimmung steuerfrei sind.