Umsatzsteuer bei KMU
1. Aufl. 2019
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1. S. 3Einleitung
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Schwelle zur Unternehmereigenschaft“ bedeutet die Auseinandersetzung mit der Grenze und der Grenzziehung zwischen privater und unternehmerischer Tätigkeit. Nach dem Grundtatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Erfüllung der Unternehmereigenschaft ist somit eine der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbarkeit einer Lieferung oder Dienstleistung. Ebenso setzt Art 1 Abs 2 Z 3 lit a UStG für die Umsatzsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland voraus, dass die Lieferung an den Erwerber durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird. Abweichend von § 1 Abs 1 Z 1 und Art 1 Abs 2 Z 3 lit a UStG wird der Einfuhrtatbestand des § 1 Abs 1 Z 3 UStG bereits dadurch verwirklicht, dass ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Ob der Gegenstand durch einen Unternehmer oder eine Privatperson aus dem Drittlandsgebiet in das Inland verbracht wird, ist für die Verwirklichung des Einfuhrtatbestands unerheblich.
Die Überschreitung der Schwelle von nicht-unternehmerischer zu unternehmerischer Tätigkeit ist mit verschiedenen umsatzsteu...