Umsatzsteuer bei KMU
1. Aufl. 2019
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S. VVorwort
Am fand traditionell die Linzer Umsatzsteuertagung statt, die thematisch der „Umsatzsteuer bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gewidmet war. Für die begriffliche Schärfung des Begriffs „KMU“ kann auf eine Empfehlung der Kommission zurückgegriffen werden, derzufolge sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Unternehmen zusammensetzt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens EUR Mio 50 erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens EUR Mio 43 beläuft. Ausgehend von dieser Definition sind 99,6 % aller österreichischen Unternehmen als KMU einzustufen.
Das österreichische Umsatzsteuergesetz differenziert für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft nicht nach Umsatzgrößen, sondern knüpft die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs 1 UStG daran an, dass eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird. Dass diese allgemeinen Unternehmerkriterien auf durchaus komplexe Sachverhalte anzuwenden sind, zeigen beispielsweise jüngere EuGH-Urteile zur wirtschaftlichen Tätigkeit von Holdinggesellschaften oder zur Selbständigkeit von Aufsichtsratsmitglie...