Praxishandbuch Urheberrecht
2. Aufl. 2019
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S. 344. Internationale urheberrechtliche Abkommen
Im Zusammenhang mit der Inländerbehandlung kommt den mehrseitigen Staatsverträgen auf dem Gebiet des Urheberrechts, nämlich
der Revidierten Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886 (RBÜ),
dem Welturheberrechtsabkommen (WUA),
dem internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Römer Leistungsschutzabkommen),
dem Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Genfer Tonträgerabkommen),
dem Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property (TRIPS-Abkommen),
dem WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) sowie
dem WIPO Copyright Treaty (WCT)
besondere Bedeutung zu, weil diese – mit Ausnahme des Tonträgerabkommens – den sogenannten Grundsatz der Inländerbehandlung festlegen: Demnach genießen die Urheber und Leistungsschutzberechtigten in allen Verbandsländern – mit Ausnahme des eigenen Ursprungslandes – diejenigen Rechte, welche die einschlägigen Gesetze dort den inländischen Urhebern und Leistungsschutzberechtigten gewähren. Der gemäß den genannten interna...