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Pinetz/Steiner

Der Typenvergleich in der steuerlichen Beratungspraxis

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4010-5

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Dokumentvorschau
Der Typenvergleich in der steuerlichen Beratungspraxis (1. Auflage)

S. 164. Qualifizierung ausländischer Rechts- bzw Gesellschaftsformen nach dem Typenvergleich allgemein

4.1. Grundlagen

Gem § 1 Abs 3 Z 1 KStG sind Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz (§ 27 BAO) haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs 1 KStG beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gem § 1 Abs 3 Z 1 lit a KStG Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Zudem gelten als Körperschaften gem § 1 Abs 3 Z 1 lit b KStG auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, jedoch nur insoweit, als das Einkommen dieser Gebilde weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3 KStG). Der Wortlaut der Regelungen über den persönlichen Anwendungsbereich des KStG bei der Qualifizierung ausländischer Rechtsformen ist somit den Regelungen über den persönlichen Anwendungsbereich des KStG bei der Qualifizierung inländischer Rechtsformen nachempfunden. In der Folge wird die Qualifizierung ausländischer Rechtsformen unter § 1 Abs 3 Z 1 lit a KStG dargestellt.

4.2. Qualifizierung ausländischer Gesellschaftsformen gem § 1 Abs 3 Z 1 lit a KStG: der „Typenvergleich“

4.2.1. Ausgangspunkt „Venezuela-Entscheidung“

Im Hinblick auf die Qualifiz...

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