Sozialversicherung kompakt 2021
1. Aufl. 2021
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S. 16524. Lohnabgabenprüfung und Rechtsmittelverfahren
Im ASVG wird die Sozialversicherungsprüfung geregelt (vgl § 41a ASVG). Die geplante Zusammenlegung der beiden Prüfbehörden (Finanz- und Sozialversicherungsverwaltung) unter der Führung eines Prüfdienstes beim Finanzminister konnte aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2019 nicht umgesetzt werden.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK):
Im Jahr 2020 wurden die neun Gebietskrankenkassen zusammengefasst und zu Landesstellen der ÖGK.
Für Dienstgeber mit Standorten/Beitragskonten in mehreren Bundesländern wird ein „SPoC“ (Single Point of Contact) eingerichtet, der für Dienstgeber ua die folgenden Vorteile bringen soll:
ein einziger Ansprechpartner für bundesweit abzuklärende Fragen iZm dem Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen;
ein einziger Ansprechpartner bei Verwaltungsverfahren;
ein einziger Ansprechpartner bei Stundungs-/Ratenansuchen.
Als „SPoC“ ist jene regionale Vertretung der ÖGK zuständig, in dem der geschäftliche Hauptsitz des Unternehmens liegt.
Kritisch ist anzumerken, dass für die Meldungen, für Clearing-Fälle und für die Beitragszahlung weiterhin die einzelnen Regionalstellen zuständig sind und sich der Hauptvorteil a...