Sozialversicherung kompakt 2021
1. Aufl. 2021
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S. 16123. Covid-19-bedingte Auswirkungen im ASVG
Das Corona-Virus hat sich auch in der Gesetzgebung des ASVG ausgewirkt. In der Folge werden einige wichtige Punkte kompakt dargestellt, weil sie auch Jahre später noch relevant sein können, zB bei behördlichen Prüfungen.
Gutscheine statt Weihnachtsfeiern
Im Dezember 2020 hat der Nationalrat die Befreiungsbestimmung des § 49 Abs 3 Z 17 ASVG ergänzt: Bislang gab es dort einerseits eine Befreiung in Höhe von 365 Euro für Betriebsveranstaltungen (inkl. Weihnachtsfeiern) und andererseits eine Befreiung in Höhe von 186 Euro für Sachgeschenke. Da Weihnachtsfeiern im Jahr 2020 idR nicht stattfinden konnten, wurde festgelegt, dass im Falle eines bislang nicht oder nicht voll ausgeschöpften Veranstaltungsfreibetrages (also bislang unter 365 Euro) durch Ausgabe von Gutscheinen (von ) bis eine weitere Steuerbefreiung iHv 365 Euro ausgenützt werden kann. Das bedeutet zB, wenn bisher 300 Euro ausgenützt wurden, nochmals 365 Euro max steuerfrei möglich wären. Das Gesetz enthält keine Vorgaben zur Art von Gutscheinen (zB branchenabhängig).
Der Freibetrag von 186 Euro für Sachgeschenke bleibt unverändert und gilt strikt pro Kalenderjahr (keine Nachholung bis ...