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Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4328-1

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Sozialversicherung kompakt 2021 (1. Auflage)

S. 13317. Auftraggeberhaftung und Meldevorschriften im Baugewerbe

Durch das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz, BGBl I 91/2008, wurde eine Neuregelung betreffend einer Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe ins Leben gerufen. Am wurde die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Inkraftsetzung der Bestimmungen über die AuftraggeberInnen-Haftung in BGBl II 216/2009 kundgemacht. Die Generalunternehmerhaftung im Baubereich ist am in Kraft getreten.

Die Haftung trifft jeden Auftraggeber, der die Erbringung von Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergibt, für Beitragsrückstände des beauftragten Unternehmens (Auftragnehmer). Der Bauherr selbst haftet jedoch nicht.

Bauleistungen im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung sind alle Leistungen, die mit der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken in Zusammenhang stehen, sowie die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte für den Entleiher Bauleistungen erbringen.

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Kreis der Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG auch auf die Reinigung von Bauwerken e...

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